e) Mietvertrag/Mietzeitunterbrechung/Mietzeitverlängerung
i) Mietvertrag
Ungefähr vier bis sechs Wochen vor eurem Einzug, und nachdem ihr eure Kaution bezahlt habt, werdet ihr von Christine kontaktiert, dass ihr den Mietvertrag unterschreiben kommt oder - wenn ihr weiter weg wohnt - schickt sie ihn euch per Mail zu und ihr sendet den unterschrieben per Mail zurück. Die erste Monatsmiete könnt ihr noch per Überweisung oder bar bezahlen, danach passiert das per SEPA-Einzugsmandat, was ihr mit Christine beim Unterschreiben des Mietvertrages klärt. Im Einzelfall könnt ihr natürlich mit Christine eine andere Lösung besprechen. Der Mietvertrag gilt erst einmal für 4 Semester und kann mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden, wenn ihr euch mal nicht ganz sicher seid, ob ihr kündigen müsst oder nicht, zum Beispiel weil ihr nicht wisst, ob ihr den Studienort wechselt oder nicht, dann besprecht das auf jeden Fall rechtzeitig mit Christine, damit ihr vielleicht auch kurzfristiger kündigen könnt. Wenn eure Mietzeit ausläuft und ihr auch nicht weiter hier wohnen wollt, müsst ihr nichts machen.
ii) Mietzeitunterbrechung
Wenn ihr irgendwann im Laufe eurer Zeit mal für ein bis zwei Semester nicht hier wohnen wollt, weil ihr nicht in Bonn ein längeres Praktikum macht oder ins Erasmus geht oder was ganz Anderes, könnt ihr euren Mietvertrag für ein bis zwei Semester unterbrechen, das heißt, dass ihr zum 30. September bzw. 31. März regulär aus eurem Zimmer auszieht, so als würdet ihr das DBH ganz verlassen, und ein bis zwei Semester zum 1. Oktober bzw. April bekommt ihr dann das Anrecht darauf, wieder hier einzuziehen,[1] jedoch sehr wahrscheinlich nicht in euer altes Zimmer, weil da in der Zwischenzeit schon jemand Anderes eingezogen ist. Ihr erhaltet allerdings von Christine eine Liste mit den frei werdenden Zimmern, von denen ihr dann Christine einen oder mehrere Wünsche mitteilen könnt, und da ihr ja schon viele Leute im DBH kennt, könnt ihr euch so natürlich schon überlegen, in welcher WG ihr gerne mit wem zusammenwohnen wollen würdet und mal da nachfragen, ob die das auch wollen; bei der Zimmerverteilung werdet ihr dann aber mit den Erstis in einen Topf geworfen und in einer Senioratssitzung auf die Zimmer verteilt. Für eine Mietzeitunterbrechung müsst ihr einen formlosen Antrag bei der Heimleitung mindestens zwei Monate vor Semester stellen, die werden aber eigentlich immer angenommen. Ihr könnt in eurer Wohnzeit maximal zwei Semester lang eine Mietzeitunterbrechung haben, es ist allerdings egal, ob die in einem Stück genommen werden oder halbiert. Wenn ihr aber nur ein paar Monate weg seid und dann wieder in Bonn seid wollt, ist vielleicht eine Untermiete für euch interessant.
iii) Mietzeitverlängerung
Wenn ihr am Ende eures aktuellen Mietvertrages angekommen seid, könnt ihr den mehrmals verlängern, maximal zu 10 Semester.[2] Dafür müsst ihr mindestens 3 Monate vor Ende des Mietvertrages, also bis zum 31. Dezember bzw. 30. Juni, beim Seniorat und der Heimleitung einen Verlängerungsantrag stellen, in dem ihr nennt, in welchem Semester ihr gerade seid, wie viele ihr davon aktiv wart (und durch was genau) und um wie viele Semester ihr verlängert (ihr könnt zweimal zwei und zweimal ein Semester beantragen); wenn es noch irgendwelche besonderen Umstände gibt, die Seniorat und Heimleitung zu berücksichtigen haben, schreibt die auch auf jeden Fall in den Antrag. Das Seniorat spricht dann eine Empfehlung an die Heimleitung aus, die eine endgültige Entscheidung trifft. Maßgeblich für die Entscheidung ist es, wie aktiv ihr in den letzten Semestern gewesen seid: In der Regel müsst die mindestens die Hälfte der Semester seit eurem Einzug bzw. der letzten Mietzeitunterbrechung aktiv gewesen sein, damit ihr verlängert werdet, was ihr mit den Aktivitätenzetteln nachweist. Wenn man leicht unter dieser Grenze liegt, kann die Heimleitung aber noch eine Einzelfallentscheidung treffen, etwa, dass man nur ein Semester verlängert wird anstatt den gewünschten zwei, damit man in diesem Semester beweisen kann, dass man weiter im DBH wohnen bleiben möchte. Kurz nach dem Beschluss der Heimleitung erhaltet ihr dann von Christine einen Anhang zu eurem Mietvertrag mit eurer verlängerten Wohnzeit.
[1] Was ihr natürlich auch ablehnen könnt, wenn sich eure Pläne in der Zwischenzeit geändert haben und ihr gar nicht mehr nach Bonn zurückkommt oder doch irgendwo anders wohnen wollt.
[2] Im Familienhaus beträgt die maximale Wohnzeit 12 Semester, da kann auch einmal um vier und dann zweimal um zwei Semester verlängert werden.
Evangelische
Studierendengemeinde Bonn
Venusbergweg 4
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